
Fördermöglichkeiten Programm SOP
Handlungsfelder und Möglichkeiten der Förderung
Die Förderung aus dem SOP-Programm und ergänzenden Programmen (KfW und SAB) zielt auf die folgenden Handlungsfelder:
- Handel, Dienstleistung und Kreativwirtschaft
- Wohnen und Infrastruktur
- Quartiersmitte und Boulevard – öffentliche Freiräume und Mobilität
- energetische Stadtsanierung
- Mitwirkung und Kooperation der Akteure
Die Stadt unterstützt aus Fördermitteln:
- Brühlmanagement und Einrichtung eines öffentlichen Brühlbüros
- Aktivierung von Gebäudesanierungen und Wohnhofgestaltungen
- Aktivierung von Zwischennutzungen von Gewerbeleerständen im „Kiezboulevard“
- Gestaltung des öffentlichen Raums (Straßen und Plätze)
- Impulsprojekt Musik- und Kreativitätszentrum und Folgenutzungen im Gebiet
- Öffentlichkeitsarbeit und Internetplattform
- Verfügungsfonds für Mikroprojekte lokaler Akteure (50% private Beteiligung)
- Beratung der Eigentümer bei der Durchführung der Fördermaßnahmen durch den SOP-Beauftragten
- Zentrenmanagement mit Stadtteilmarketing und Geschäftsstraßenmanagement durch den SOP-Beauftragten
Förderung privater Bauherren und Kooperationen im Quartier
Im Bereich privater Eigentümer sind unrentierliche Kosten von Baumaßnahmen zur Sanierung von Gebäuden und zur Aufwertung der Außenanlagen förderfähig. Dabei sollen Förderdarlehen und Steuerabschreibungsmöglichkeiten nach § 7h (Sanierungsgebiet) oder 7i (Denkmale) EStG mit einbezogen werden. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen von Eigentümern, die sich an Kooperationen mit ihren Nachbarn (KiQ), der Stadt und dem Brühlmanagement in ihrem Quartier beteiligen und die Ziele der beschlossenen Planungsstudie verfolgen. Dabei sollen die Eigentümer auch ihre Bereitschaft erklären, einen Teil der städtischen Eigenmittel zur Zuwendung zu ersetzen, damit eine größere Wirkung mit den verfügbaren Budgets erzielt werden kann.
Verfahren
Bei Bedarf und Interesse an einer Sanierung mit Förderung ist im Stadtplanungsamt, Abt. Stadterneuerung erforderlich:
- Beratung zum Vorhaben und Fördermöglichkeiten
- Antragstellung mit Baubeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan
- Erklärung zur anteiligen Übernahme des städtischen Eigenanteils
- Städtebaulicher Vertrag über die Durchführung und Förderung
- Verwendungsnachweis nach erbrachter Leistung
- Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt
Ansprechpartner
Für Ihre Beratung zu Förderfragen und Steuerabschreibungen steht Ihnen im Brühlbüro Herr Jens Brendel von der STEG Stadtentwicklung zur Verfügung (jeweils Donnerstags, von 10 bis 16 Uhr, weitere Termine in Abstimmung, Tel.: 0371 - 488 1585 oder 03763 - 44 00 35)
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