Befragung zu Wohnen und Leben am Brühl in Chemnitz Vorstellung der Umfrageergebnisse
Was ist den Menschen am Brühl wichtig? Dazu konnten sich Anwohner*innen und Gewerbetreibende im Juni bei einer Befragung der Stadtverwaltung äußern. Dass es viel zu sagen gab und das Interesse hoch ist, bestätigt die für schriftliche Befragung sehr hohe Rücklaufquote von über 30%. Eine erste Betrachtung zeigt, dass der Brühl besonders wegen seiner Innenstadtnähe und seines Kiezcharakters von den Befragten geschätzt wird.
Am Donnerstag, den 16.07.2020, 18:00 Uhr werden nun die Ergebnisse und die daraus folgenden Schritte durch Baubürgermeister Michael Stötzer auf dem Theaterplatz vorgestellt. Danach besteht die Möglichkeit auf einem Spaziergang zum Brühl ins Gespräch zu kommen und weitere Fragen zu stellen.
Die Auswertung der Umfrage wird auch im Chemnitzer Amtsblatt, auf der städtischen Website www.chemnitz.de sowie im Brühl-Büro veröffentlicht.
Hintergrund: Der Stadtrat hatte die Verwaltung in seiner Aprilsitzung beauftragt, eine Befragung durchzuführen, ob der Brühl planungsrechtlich von einem allgemeinen Wohngebiet in ein sogenanntes „Urbanes Gebiet“ überführt werden soll. Mit den Fragebögen sollen Wünsche, Anregungen, aber auch Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner erfasst werden. Daraus sollen Lösungswege gefunden werden, die sowohl Wünsche als auch bestehende gesetzliche Normen in Einklang bringen. Nach Auswertung der Umfrage soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie für alle Beteiligten Planungssicherheit entstehen kann. Der Wunsch nach einem belebten und erlebbaren Brühl beschäftigt seit Jahren nicht nur dessen Bewohner. Der Brühl hat sich inzwischen auch dank des Engagements vieler Akteure vor Ort zu einem lebendigen und kulturell vielfältigen Stadtteil entwickelt mit einer zunehmenden Mischung aus Wohnen und Arbeiten, Freizeit und Gastronomie. Das kreative Miteinander führt aber auch zu kontroversen Diskussionen zur weiteren Entwicklung.
Wir möchten alle Teilnehmer bitten, sich an die Regelungen der Sächsischen Corona- Schutz-Verordnung zu halten.